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Die Feuerwehr
Aufgrund der Bestimmungen im § 2 des Landesfeuerwehrgesetztes 1970 ist jede Tiroler Gemeinde - in der keine Berufsfeuerwehr einzurichten ist - verpflichtet, für die Bildung einer leistungsfähigen und den örtlichen Verhältnissen entsprechenden und ausgerüsteten Freiwilligen Feuerwehr zu sorgen.

Die Feuerwehren (Körperschaft öffentlichen Rechts) sind einheitlich gestaltete, von geschulten Kräften geführte Gemeinschaften, die als Hilfsorgane der Gemeinden bei der Abwehr von Gefahren mitzuwirken haben, die der Allgemeinheit oder dem Einzelnen bei Bränden oder sonstigen Unglücksfällen (Katastrophen) in Bereichen drohen, zu deren Regelung der Landesgesetzgeber zuständig ist.

Geleitet wird eine solche Freiwillige Feuerwehr vom Orts - Feuerwehrkommandanten. Im Falle seiner Verhinderung geht die Leitung auf seinen Stellvertreter und bei dessen Verhinderung auf den ranghöchsten Angehörigen der Feuerwehr über (meist Gruppenkommandant).

Alle anfallenden Aufgaben die eine Wehr zu bewältigen hat, seien es Einsätze, Übungen oder Fortbildungen, erledigen die Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr vollkommen unentgeltlich in ihrer Freizeit.

 

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