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Die Feuerwehren (Körperschaft öffentlichen Rechts) sind einheitlich gestaltete, von geschulten Kräften geführte Gemeinschaften, die als Hilfsorgane der Gemeinden bei der
Abwehr von Gefahren mitzuwirken haben, die der Allgemeinheit oder dem Einzelnen bei Bränden oder sonstigen Unglücksfällen (Katastrophen) in Bereichen
drohen, zu deren Regelung der Landesgesetzgeber zuständig ist.
Geleitet wird eine solche Freiwillige Feuerwehr vom
Orts - Feuerwehrkommandanten. Im Falle seiner Verhinderung geht die Leitung auf seinen Stellvertreter und bei dessen Verhinderung auf den ranghöchsten Angehörigen der Feuerwehr über (meist Gruppenkommandant).
Alle anfallenden Aufgaben die eine
Wehr zu bewältigen hat, seien es Einsätze, Übungen oder Fortbildungen, erledigen die
Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr vollkommen unentgeltlich in ihrer
Freizeit. |